AGB
Stand 20.12.2024
Anmeldung und Bildungsvertrag
Mit der Anmeldung bestätigen die Studierenden, dass sie die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen haben. Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Anmeldeformular oder online.
Der Bildungsvertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die Schule zustande, ausser wo Zulassungsvoraussetzungen bestehen (Vorbildung, Berufserfahrung). Bei Lehrgängen mit Voraussetzungen tritt der Vertrag erst in Kraft, wenn die Studierenden den entsprechenden Nachweis erbracht haben.
Annullation der Anmeldung und Auflösung des Bildungsvertrags
Widerruf der Anmeldung
Anmeldungen können innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsabschluss per Einschreiben ohne Kosten und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ein Widerruf ist nur zulässig, wenn er spätestens 30 Tage vor dem Start des Lehrgangs eingeht. Nach Ablauf dieser Frist werden die vollen Lehrgangskosten fällig.
Kündigung der Lehrgänge (HFW, HFM und NDS HF)
Lehrgänge können nur auf Ende des folgenden Semesters gekündigt werden. Die vollen Kosten für das laufende und das folgende Semester sind zu bezahlen, inklusive Kantonsbeiträge. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben mindestens 6 Wochen vor Semesterende eingehen.
Kündigung aller Lehrgänge (ausgenommen HFW, HFM und NDS HF)
Bei Zertifikatslehrgängen und eidgenössischen Lehrgängen werden nach Ablauf der 5-Werktage-Widerrufsfrist die vollen Studienkosten fällig.
Kündigung bei Krankheit oder Unfall
Eine Kündigung des Vertrags infolge Krankheit oder Unfall richtet sich nach den ordentlichen Kündigungsfristen. Ein Arztzeugnis befreit nicht von der Zahlungspflicht.
Absage eines Lehrgangs
Die MBSZ behält sich vor, einen Lehrgang bis 10 Tage vor Beginn abzusagen. Den Teilnehmenden entstehen dabei weder Kosten noch Schadenersatzansprüche.
Kosten und Zahlungsfristen
Rechnungen werden vor Lehrgangsbeginn zugestellt. Die Kosten für das Bildungsangebot sind grundsätzlich vor Beginn fällig, mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Nach kostenlosen Zahlungserinnerungen wird mit der ersten Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50, mit der zweiten von CHF 80 erhoben. Bei ausstehenden Zahlungen oder laufenden Betreibungsverfahren kann die MBSZ den Zugang zum Unterricht verweigern.
Individuelle Ratenzahlungsvereinbarungen sind mit Genehmigung der Geschäftsleitung möglich.
Bei groben Verstössen gegen vertragliche Pflichten oder gesetzliche Anforderungen – einschliesslich Nichtzahlung nach Mahnung, Unterrichtsstörung, Beschädigung der Infrastruktur, Prüfungsbetrug oder strafrechtlichen Verstössen – ist die MBSZ berechtigt, alle zwischen den Parteien bestehenden vertraglichen Vereinbarungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Studierende haften für alle aus solchen Verstössen entstandenen Schäden.
Ausnahmesituationen
Bei schwerer Krankheit oder unvorhersehbaren Unfällen, die eine Teilnahme verunmöglichen, kann die Geschäftsleitung auf Antrag und mit entsprechenden Belegen die Kosten per Ereignisdatum abrechnen und den Vertrag auflösen.
Studierende müssen die Schulleitung unverzüglich informieren und die erforderlichen Nachweise schriftlich einreichen.
Bei Abwesenheiten vom Unterricht infolge Militärdienst, Krankheit, Ferien, beruflicher Belastung u. drgl. hat der Studierende weder einen Anspruch auf Reduktion der Studienkosten noch auf eine ausserordentliche Austrittsregelung.
Preisanpassungen
Preisanpassungen aus triftigen Gründen (einschliesslich Reduktion von Staatsbeiträgen) bleiben vorbehalten.
Dispensationen
Dispensationen vom Unterricht oder von Prüfungen führen nicht zu einer Reduktion der Studienkosten.
Ferien, Feiertage und Stundenplan
Die Stundenplanung richtet sich nach dem internen Ferienkalender unter Berücksichtigung der lokalen Feiertage, mit Vorbehalt von Abweichungen. Die Erstellung und Änderung des Stundenplans liegt im Ermessen der Schulleitung.
HFSV
Die MBSZ prüft HFSV-Anträge und behält sich vor, den vollen Bruttopreis in Rechnung zu stellen, falls Anspruchsvoraussetzungen fehlen. Die endgültige Bestätigung der Anspruchsberechtigung erfolgt durch die zuständigen Behörden.
Falls Behörden Beiträge ablehnen, ist die MBSZ berechtigt, dem Studierenden die Differenz zwischen dem Bruttopreis und Nettopreis in Rechnung zu stellen, insbesondere wenn Studierende erforderliche Dokumente nicht rechtzeitig einreichen.
Prüfungsgebühren
Interne Prüfungsgebühren sind in den Studienkosten enthalten. Nicht inbegriffen und somit kostenpflichtig sind Wiederholungen von Prüfungen. Externe Prüfungsgebühren werden direkt durch die Prüfungsorganisationen in Rechnung gestellt.
Personenrelevante Nutzungsrechte
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und der Datenschutzrichtlinie der Vantage Group unter https://www.vantage.ch/datenschutz/.
Studierende erklären sich damit einverstanden, dass die MBSZ oder angeschlossene Unternehmen der Vantage Group ihre persönlichen Daten und besuchten Lehrgänge für Verwaltungszwecke, Schulbehörden und Zertifizierungsstellen speichern und verwenden darf.
Adressinformationen können intern (Klassenlisten) veröffentlicht und für Schulbetrieb (Buchbestellungen) weitergegeben werden. Diese Rechte gelten über den Abschluss der Ausbildung hinaus.
Studierende können der Verwendung ihrer Daten für Marketingzwecke durch die MBSZ oder angeschlossene Unternehmen jederzeit widersprechen.
Der Studierende erklärt sich weiter damit einverstanden, dass die MBSZ in Schulungsräumen und an schulrelevanten Veranstaltungen gemachte Fotos oder Videos sowie die Namen und Vornamen im Internet sowie insbesondere in sozialen Medien während der Dauer des Bildungsvertrags und fünf Jahre darüber hinaus entschädigungslos verwenden darf.
Promotion, Qualifikation und Prüfungsleistungen
Die MBSZ arbeitet nach dem Leistungsprinzip. Die Anwesenheit im Unterricht wird für den Betriebsablauf dokumentiert.
Der Aufstieg in höhere Semester/Module und die Diplomqualifikation richten sich nach den aktuellen Prüfungsordnungen. In allen Studiengängen hat der Studierende Prüfungen abzulegen.
Versäumte Prüfungsleistungen sind gemäss Prüfungsordnung und Kursleitfaden mit anfallenden Gebühren nachzuholen.
Rekursgebühr
Rekurse sind mit einer im Voraus zu bezahlenden Gebühr von CHF 500 verbunden. Bei Gutheissung des Rekurses durch die Prüfungskommission erfolgt eine vollständige Rückerstattung. Die aktuellen Prüfungsordnungen regeln das Rekursverfahren.
Verschiebungen, Repetition und Nachprüfungen
Studierende, die die Anforderungen für den Modulaufstieg oder die Diplomprüfung nicht erfüllen, können das Semester/Modul bei nächster Gelegenheit wiederholen. Jedes zu repetierende Semester bzw. Modul ist kostenpflichtig.
Wo die geltenden Reglemente eine Prüfungswiederholung ohne erneuten Unterrichtsbesuch ermöglichen, fallen lediglich die Wiederholungsgebühren an.
Schulgeld
Die MBSZ behält sich vor, bei einem Rückstand der Schulgeldzahlungen, insbesondere bei gestelltem Betreibungsbegehren, den Zugang zum Unterricht zu verweigern.
Änderungen vorbehalten
Lektionen, Lerninhalte, Stundenpläne, Dauer, Termine und Gebühren unterliegen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung, die nicht ausschliesslich im Einflussbereich der MBSZ liegt. Bildungsbehörden oder Akkreditierungsstellen können Bedingungen ändern, was Anpassungen während des Lehrgangs erfordern kann.
Dozentenwechsel bleiben vorbehalten. Bei weniger als 6 Studierenden kann die MBSZ die Lektionenzahl anpassen. Durch die MBSZ oder beauftragte Personen ausgefallene Lektionen werden nachgeholt.
Eine Erstattung von Reise- und sonstigen Kosten für Nachholtermine ist ausgeschlossen. Versäumte Lektionen führen grundsätzlich zu keiner Kostenrückerstattung.
Unfallversicherung
Die Studierenden sind selbst für ihre Versicherung verantwortlich. Die MBSZ übernimmt keinerlei Haftung.
Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
Änderungen
Änderungen dieser AGB bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Zürich, 20.12.2024
Geschäftsleitung MBSZ AG