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Allgemeine Geschäftsbedingungen der mbsz Marketing & Business School Zurich

Stand 15. Oktober 2026

1. Parteien und Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Rechtsverhältnis zwischen der mbsz Marketing & Business School Zurich (nachfolgend «Schule») und den Studierenden. Die AGB gelten bei sämtlichen Angeboten und Rechtsbeziehungen zwischen der Schule und den Studierenden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen auf Bundesebene sowie zwingende kantonale Vorgaben, die sich aus gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen ergeben können, haben Vorrang vor diesen AGB.

Die AGB können jederzeit geändert werden. Die Studierenden werden per E-Mail, über Internet- oder Lernplattformen, digitale Kommunikations- oder Kollaborationstools oder andere Kommunikationswege über Änderungen informiert. Wird nicht innert 30 Kalendertagen Widerspruch erhoben, gelten die neuen AGB als genehmigt.

2. Lehrgänge

Der Begriff «Lehrgang» umfasst sämtliche Bestandteile des jeweiligen Ausbildungsangebots, insbesondere alle Module, Fächer, Unterrichtseinheiten, Prüfungen, begleitende Veranstaltungen sowie alle weiteren zum Lehrgang gehörenden Leistungen und Verpflichtungen, wie sie in der jeweiligen Lehrgangsbeschreibung, im Ausbildungskonzept, im Prüfungsreglement oder in den Wegleitungen festgelegt sind.

Die Gliederung in Module oder Semester ändert nichts am einheitlichen Charakter des Lehrgangs. Auch Seminare fallen unter den Begriff «Lehrgang».

Die Lehrgänge können unterschiedliche Unterrichtsformen kombinieren, insbesondere Präsenzunterricht, Onlineunterricht, angeleitetes Selbststudium sowie selbständige Lernphasen.

Modulare Diplomlehrgänge sind in Ausbildungsmodule gegliedert. Die einzelnen Module können lehrgangsübergreifend durchgeführt werden, sodass Studierende verschiedener Diplomlehrgänge an denselben Modulveranstaltungen teilnehmen können.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zu einem Lehrgang erfolgt durch elektronische Anmeldung über die Website oder durch Einreichung eines physischen Anmeldeformulars. Mit der Anmeldung gibt die anmeldende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags für den gesamten Lehrgang ab und bestätigt, dass sie die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist. Bei minderjährigen anmeldenden Personen kann die Schule nach eigenem Ermessen die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung verlangen.

Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch die Schule zustande. Bei Lehrgängen, welche nur nach Erfüllung von Zulassungsbedingungen, beispielsweise hinsichtlich bisheriger Ausbildung oder Berufserfahrung, besucht werden dürfen, kommt der Vertrag erst zustande, wenn die anmeldende Person den Nachweis erbracht hat, dass die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Die Zulassungsbedingungen ergeben sich insbesondere aus der Ausschreibung, dem Ausbildungskonzept oder der Wegleitung des entsprechenden Lehrgangs. Eine provisorische Aufnahme durch die Schule begründet keinen Anspruch auf definitiven Vertragsschluss.

4. Vertragsbestandteile

Sämtliche den Lehrgang betreffenden Unterlagen, insbesondere das Ausbildungskonzept, die Lehrgangsbeschreibung, Ausschreibungen, Wegleitungen, Reglemente (einschliesslich Prüfungsreglement), Preislisten für Zusatzleistungen, Nutzungsbedingungen für elektronische Plattformen sowie die am jeweiligen Schulstandort geltende Hausordnung bilden in der jeweils aktuellen Fassung integrierenden Bestandteil des Vertrags.

Die in diesen Dokumenten enthaltenen Regelungen gehen im Falle von allfälligen Widersprüchen den AGB vor. Im Übrigen gelten die Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts (OR)

5. Widerruf der Anmeldung

Anmeldungen können nur schriftlich per eingeschriebenem Brief widerrufen werden. Ein Widerruf ist nur in den folgenden zwei Fällen gültig:

  1. Wenn das eingeschriebene Widerrufsschreiben innert 5 Kalendertagen seit Vertragsschluss und spätestens 30 Kalendertage vor dem offiziellen Beginn des Lehrgangs bei der Schule eintrifft, oder
  2. Wenn das eingeschriebene Widerrufsschreiben mehr als 90 Kalendertage vor dem offiziellen Beginn des Lehrgangs bei der Schule eintrifft.

Wird diese Frist verpasst oder die erforderliche Form nicht eingehalten, besteht kein Widerrufsrecht bzw. wurde dieses nicht gültig ausgeübt.

Als offizieller Beginn des Lehrgangs gilt in jedem Fall das Datum des regulären Lehrgangsstarts, unabhängig davon, ob Studierende den Lehrgang ab diesem Zeitpunkt beginnen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Lehrgang einsteigen.

Bei einem wirksamen Widerruf nach den vorstehenden Bestimmungen entfallen die Lehrgangskosten. Die Einschreibegebühr sowie die Kosten für bereits zur Verfügung gestellte Lernressourcen bleiben jedoch in jedem Fall geschuldet d.h. auch bei einem rechtzeitigen und wirksamen Widerruf gemäss den obigen Bestimmungen.

6. Absage eines Lehrgangs

Die Schule kann bis 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn einen Lehrgang absagen. Die Studierenden werden per E-Mail, über Internet- oder Lernplattformen, digitale Kommunikations- oder Kollaborationstools oder andere Kommunikationswege, gegebenenfalls auch telefonisch, über die Absage informiert. Bei einer Absage können alternative Möglichkeiten vorgeschlagen werden.

Wird dieser Vorschlag vom Studierenden angenommen, wird das Vertragsverhältnis automatisch weitergeführt, ohne dass es einer erneuten Anmeldung bedarf. Insofern keine alternative Möglichkeit vorgeschlagen wird oder bei fehlender Zustimmung zu einem Alternativvorschlag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Absage gilt der Vertrag als aufgehoben. Bereits bezahlte Gebühren werden diesfalls vollumfänglich zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

7. Kosten und Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung zum Lehrgang verpflichten sich die Studierenden zur Zahlung der im Einzelfall anfallenden Gebühren, insbesondere allfälliger Einschreibe-, Lehrgangs- und Examensgebühren, gemäss den jeweils anwendbaren Zahlungsmodalitäten und Fälligkeiten gemäss Anmeldung, Rechnungsstellung oder separater Mitteilung der Schule.

Bei vereinbarten Ratenzahlungen ist ein monatlicher Zuschlag gemäss den Bestimmungen der Schule geschuldet. Eine Änderung der vereinbarten Zahlungsmodalität, beispielsweise von semesterweiser Ratenzahlung, ist jeweils nur auf den Beginn eines Semesters möglich. Die Schule ist berechtigt, bei Zahlungsverzug sämtliche noch offenen Raten sofort fällig zu stellen.

Zusätzliche Kosten, z.B. gemäss Ausschreibung des entsprechenden Lehrgangs und für besondere Aktivitäten (z.B. Studienreisen, Exkursionen etc.), werden separat in Rechnung gestellt. Die Kosten für Lernressourcen sind im nachfolgenden Abschnitt geregelt.

Einschreibe- und Lehrgangsgebühren werden spätestens 8 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn fällig. Die Schule kann im Rahmen der Rechnungsstellung abweichende Zahlungsmodalitäten vorsehen, beispielsweise unterschiedliche Zahlungsfristen für unterschiedliche Gebühren. In diesem Fall sind ausschliesslich die in der jeweiligen Rechnung festgelegten Zahlungsmodalitäten massgebend.

Nach erfolgter Mahnung fallen Verzugszinsen von 5% seit Fälligkeit an. Für jede weitere Mahnung oder sonstige Massnahme zur Einforderung offener Gebühren kann zusätzlich ein Administrationszuschlag von bis zu CHF 40 erhoben werden. Für die Einleitung einer Betreibung wird ein Administrationszuschlag von CHF 300 erhoben.

Die Schule behält sich vor, bei ausstehenden Zahlungen, insbesondere bei gestelltem Betreibungsbegehren, den Studierenden den Zugang zum Unterricht und das Ausstellen von Belegen, Zertifikaten und Diplomen zu verweigern. Solche Massnahmen führen weder zu einer Reduktion noch zu einem Wegfall der geschuldeten Lehrgangsgebühren.

Eine Verrechnung von Forderungen der Studierenden mit Forderungen der Schule ist ausgeschlossen.

Für Aufwände, die über das übliche Mass hinausgehen, ist die Schule berechtigt, eine angemessene Administrationsgebühr zu erheben, namentlich für folgende Leistungen:

  • Neuausstellung von Zertifikaten, Diplomen oder vergleichbaren Bestätigungen;
  • Verfassen von Gesuchen oder individuell verfassten Schreiben im Interesse einzelner Studierender; und
  • Modulverschiebungen innerhalb eines Lehrgangs.

8. Lernressourcen

Lernressourcen sind, wenn nicht anders erwähnt, nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten. Die Kosten für Lernressourcen werden in der Ausschreibung als Pauschale für den gesamten Lehrgang angegeben und in Teilbeträgen in Rechnung gestellt. Änderungen der Lernressourcenpauschale bleiben vorbehalten. Die Rückgabe einzelner Lernressourcen (z.B. wegen Nichtgebrauchs) und eine damit verbundene Preisreduktion sind ausgeschlossen.

Sämtliche Urheber- und Immaterialgüterrechte an Lernressourcen (inkl. Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen) stehen ausschliesslich der Schule oder den jeweiligen Rechteinhabern zu.

9. Kantons-/Bundesbeiträge

Für diverse Lehrgänge richten Kantone oder Bund Fördergelder aus. Die Details sind der Ausschreibung des Lehrgangs zu entnehmen. Eine Änderung der Förderbeiträge bleibt vorbehalten.

Werden den Studierenden aufgrund eines in Aussicht gestellten Förderbeitrags reduzierte Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt, aber wird der Förderbeitrag nicht gewährt (z.B. infolge Ausbildungsabbruch oder Ausschluss), so sind die Studierenden verpflichtet, die dadurch entstehende Differenz innert 30 Kalendertagen ab schriftlicher Mitteilung der Schule über den Wegfall der Förderung zu bezahlen.

10. Programm-/Preisänderungen

Programmänderungen, beispielsweise infolge Änderung der Vorgaben Dritter wie Prüfungskommissionen und Trägerverbände, sind jederzeit möglich, sofern der Gesamtcharakter des Lehrgangs bzw. des Abschlusses erhalten bleibt.

Insbesondere bleibt es der Schule vorbehalten, auch während eines laufenden Lehrgangs Anpassungen vorzunehmen (z.B. Wechsel der Lehrperson, Wechsel von Präsenz- zu Fernunterricht [und umgekehrt], Selbststudium [«blended Learning»], Änderung des Durchführungsortes, Wechsel des Zeitmodells, Änderung der Lehrkonzepte etc.).

Bei einem unverschuldeten Unterrichtsausfall aufgrund höherer Gewalt oder kurzfristigem Ausfall der Lehrperson wegen Krankheit oder Unfall werden die ausgefallenen Inhalte im Rahmen des bereits geplanten Unterrichts nachgeholt. Es besteht kein Anspruch auf ausserplanmässige Unterrichtsstunden oder Schadenersatz.

Preisänderungen sind jederzeit und auch während eines laufenden Lehrgangs möglich. Die neuen Preise gelten ab dem von der Schule mitgeteilten Zeitpunkt für sämtliche noch offenen und zukünftigen Zahlungen, unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Ein ausserordentliches Kündigungsrecht besteht aufgrund von Preisänderungen nicht.

11. Eigenverantwortlichkeit, Anwesenheit und Technische Voraussetzungen

Die Studierenden nehmen zur Kenntnis, dass der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit bei der Schule einen hohen Stellenwert hat und für die Erreichung der Unterrichtsziele unabdingbar ist. Dies gilt insbesondere bezüglich Vor- und Nachbearbeitung des Unterrichts, Zeiteinteilung, Prüfungsvorbereitung etc.

Die Schule kann Mindestanwesenheitsanforderungen vorsehen. Werden diese nicht erfüllt, kann die Zulassung zu Prüfungen verweigert werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Gebührenpflicht hat.

Die Studierenden sind selbst verantwortlich für die geeignete technische Infrastruktur, insbesondere stabile Internetverbindung, Hardware und Software. Technische Störungen auf Seiten der Studierenden begründen keinen Anspruch auf Preisreduktion oder Nachholung.

12. Verschiebung

Eine Verschiebung des Beginns eines Lehrgangs, eine Unterbrechung des Lehrgangs mit späterer Wiederaufnahme oder ein Wechsel in einen anderen Lehrgang sind grundsätzlich ausgeschlossen, sowohl vor Beginn als auch während der Durchführung des Lehrgangs.

Die Schule kann jedoch aus Kulanz und nach freiem Ermessen eine Verschiebung, Unterbrechung oder einen Wechsel bewilligen, sofern im betroffenen Lehrgang ausreichend freie Plätze verfügbar sind. In diesem Fall ist die Schule berechtigt, eine angemessene Gebühr zu erheben. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den fortgesetzten oder neuen Lehrgang angerechnet. Massgebend sind die für den fortgesetzten oder neuen Lehrgang im Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Gebühren; eine sich daraus ergebende Differenz ist von den Studierenden nachzuzahlen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht, wenn die Gebühren tiefer liegen.

Eine bewilligte Verschiebung, Unterbrechung oder ein bewilligter Wechsel begründet keine zusätzlichen Rechte oder neuen Fristen zugunsten der Studierenden, insbesondere keine Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrechte.

Die Verantwortung für eine allfällige Verschiebung von bereits erfolgten Anmeldungen, beispielsweise zu eidgenössischen Prüfungen, liegt ausschliesslich bei den Studierenden.

13. Kündigung

13.1. Grundsatz

Anmeldungen sind verbindlich. Der Vertrag wird für die Dauer des jeweiligen Lehrgangs entsprechend dessen regulärer Gesamtdauer abgeschlossen. Es handelt sich um einen Innominatvertrag sui generis. Die Bestimmungen des Auftragsrechts (Art. 394 ff. OR), insbesondere Art. 404 OR, finden keine Anwendung.

Bestehen für bestimmte Lehrgänge zwingende Vorschriften, bspw. aufgrund kantonaler Vorgaben oder Vereinbarungen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. Die Kündigungsmöglichkeiten richten sich in diesen Fällen nach den jeweiligen Vorgaben.

13.2. Ordentliche Kündigung

Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht ausschliesslich bei Lehrgängen mit einer regulären Gesamtdauer von mindestens zwei Jahren, entsprechend mindestens vier Semestern oder acht Quartalen.

Für solche Lehrgänge wird ein einmaliges ordentliches Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt nach Ablauf der ersten Hälfte der regulären Lehrgangsdauer eingeräumt.

Massgebend für die Einräumung sowie die Berechnung des Kündigungszeitpunkts sind ausschliesslich die reguläre Gesamtdauer des Lehrgangs sowie dessen offizieller Lehrgangsbeginn, unabhängig von einem späteren individuellen Eintritt, gewährten Anrechnungen oder einer individuellen Verkürzung der Ausbildungsdauer.

Soweit ein ordentliches Kündigungsrecht besteht, hat die Kündigung schriftlich per eingeschriebenem Brief und spätestens 90 Kalendertage vor dem Kündigungstermin zu erfolgen. Massgebend für die Fristwahrung ist das Datum des Eintreffens der Kündigung bei der Schule. Eine ordentliche Kündigung, bei welcher diese Fristen nicht gewahrt wurden, gilt als nicht erfolgt. Der Vertrag bleibt in diesem Fall unverändert bestehen, und die vereinbarte Laufzeit sowie die entsprechenden Zahlungspflichten bleiben unverändert.

13.3. Ausserordentliche Kündigung

Der Vertrag kann aus wichtigem Grund jederzeit ausserordentlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nach Treu und Glauben objektiv nicht mehr zugemutet werden kann. Umstände, die der Risikosphäre der kündigenden Partei zuzurechnen sind, stellen für sich allein keinen wichtigen Grund dar. Keine wichtigen Gründe sind beispielsweise berufliche Belastung, Jobverlust, Arbeitsplatzwechsel, Wohnortswechsel, Krankheit, Unfall, veränderte persönliche oder finanzielle Verhältnisse sowie unzureichende Lernerfolge.

Die ausserordentliche Kündigung hat schriftlich per eingeschriebenem Brief zu erfolgen und den wichtigen Grund zu benennen. Die für den wichtigen Grund massgebenden Umstände sind der Schule innert 30 Kalendertagen seit deren Kenntnis darzulegen und zu belegen. Wird eine ausserordentliche Kündigung ausgesprochen, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, gilt Ziff. 13.4.

13.4. Kündigung ohne wichtigen Grund

Erfolgt eine Kündigung vor dem ordentlichen Vertragsende oder, soweit ein ordentliches Kündigungsrecht besteht, ausserhalb des vorgesehenen ordentlichen Kündigungstermins, ohne dass ein wichtiger Grund im Sinne des vorstehenden Abschnitts vorliegt, schulden die Studierenden der Schule Schadenersatz. Dieser entspricht den bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende geschuldeten Lehrgangsgebühren.

14. Wiederaufnahme

Wird die Ausbildung nicht gemäss Stunden- und Prüfungsplan absolviert, ist eine spätere Weiterführung nur möglich, wenn die Wiederaufnahme innerhalb von zwei Jahren ab erfolgtem Unterbruch bzw. ab der Kündigung erfolgt.

Bei einem längeren Unterbruch muss der Lehrgang wieder neu begonnen bzw. müssen die Prüfungen wiederholt werden. In einem solchen Fall sind die Ausbildungs- und Prüfungskosten nach den dann geltenden Konditionen vollumfänglich zu begleichen.

15. Abwesenheit

Auch in Fällen von unverschuldeter Abwesenheit, z.B. infolge Militärdienstes, Krankheit, beruflicher Belastung, Verlust des Arbeitsplatzes, etc. besteht weder ein Anspruch auf Reduktion der Lehrgangsgebühr noch auf eine ausserordentliche Austrittsregelung.

16. Vertragsübertragung

Eine Übertragung des Vertrags oder einzelner daraus resultierender Rechte und Pflichten von Studierenden auf andere Studierende oder Drittpersonen ist ausgeschlossen. Insbesondere ist es nicht zulässig, den Vertrag im Falle eines Wegzugs, eines Arbeitgeberwechsels oder aus anderen Gründen auf eine andere Person zu übertragen.

Die Schule ist berechtigt, den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus auf eine andere Gesellschaft der Vantage-Gruppe oder auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.

17. Ausschluss

Die Schule ist berechtigt, im Falle grober oder wiederholter Verstösse von Studierenden gegen gesetzliche, vertragliche (bspw. Zahlungsverpflichtungen) oder reglementarische Verpflichtungen oder gegen die Hausordnung den Studierenden temporär oder abschliessend vom Unterricht auszuschliessen. Ein solcher Ausschluss führt nicht zum Erlass oder zur Reduktion der Gebühren bzw. jeglicher anderen Verpflichtungen der Studierenden.

Vielmehr bleiben auch im Fall eines Ausschlusses sämtliche Gebühren bis zum Abschluss des Lehrgangs geschuldet bzw., falls ein Kündigungsrecht besteht, bis zum Zeitpunkt, zu welchem der Vertrag hätte ordentlich gekündigt werden können. Die Studierenden haben der Schule überdies sämtlichen entstandenen Schaden zu ersetzen.

18. Haftungsausschluss

Die Schule haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Organe oder Mitarbeitenden verursacht wurden. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Schule übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter.

Die Teilnahme an Lehrgängen, Veranstaltungen, Exkursionen und Prüfungen erfolgt auf eigenes Risiko der Studierenden. Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Studierenden übernimmt die Schule keine Haftung.

Die Studierenden sind für einen ausreichenden Versicherungsschutz (insbesondere Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung) selbst verantwortlich. Dieser hat auch Tätigkeiten ausserhalb des regulären Unterrichts, z.B. Exkursionen, zu umfassen. Die Schule lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die aus ungenügendem Versicherungsschutz resultieren.

Bei technischen Störungen, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Pandemien, Naturereignissen, Streiks, Ausfall von Infrastruktur oder anderen von der Schule nicht zu vertretenden Umständen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Nachholung von Unterrichtseinheiten. In solchen Fällen ist die Schule berechtigt, Leistungen anzupassen, zu verschieben oder durch Alternativen zu ersetzen.

19. Datenschutz

Die Bearbeitung persönlicher Daten durch die Schule erfolgt nach den Vorgaben des Datenschutzgesetzes und nach der Datenschutzerklärung der Schule, die unter https://www.mbsz.ch/datenschutz/ abgerufen werden kann.

Die Schule ist berechtigt, Personendaten der Studierenden (insbesondere Identitäts-, Kontakt-, Vertrags-, Ausbildungs- und Abrechnungsdaten) an andere Gesellschaften der Vantage-Gruppe weiterzugeben oder durch diese bearbeiten zu lassen, soweit dies für die Durchführung und Administration des Ausbildungsverhältnisses, für zentrale Unterstützungs- und Verwaltungsleistungen oder für Marketing- und Informationszwecke innerhalb der Vantage-Gruppe erforderlich ist. Die Gesellschaften der Vantage-Gruppe umfassen die Vantage Education AG sowie die unter https://www.vantage.ch/bildungsinstitutionen ersichtlichen Schulen.

Adressangaben können im Rahmen der Schulorganisation, z.B. als Klassenliste, veröffentlicht und im Rahmen des Schulbetriebs weitergegeben werden (z.B. für Bücherbestellungen). Die Schule und andere Gesellschaften der Vantage-Gruppe können den Studierenden Informationen über eigene Bildungsangebote und damit zusammenhängende Leistungen zustellen, insbesondere per E-Mail. Die Studierenden können solche Zustellungen jederzeit und ohne Kostenfolge ablehnen, mittels Mitteilung an die Schule oder über den in jeder Nachricht enthaltenen Abmeldelink.

20. Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen

Die Schule ist berechtigt, Lehrveranstaltungen ganz oder teilweise in Bild und Ton aufzuzeichnen, soweit dies für die Durchführung des Unterrichts, insbesondere für Online-Teilnahme sowie zur Nachbereitung von Lehrinhalten, erforderlich ist. Die Studierenden nehmen zur Kenntnis, dass sie dabei je nach Teilnahmeform (insbesondere bei aktivierter Kamera oder Wortmeldungen) erkennbar sein können.

Die Aufzeichnungen werden den Teilnehmenden über geeignete, zugangsgeschützte Plattformen für die Dauer des jeweiligen Lehrgangs sowie für eine angemessene Nachbereitungsfrist (in der Regel bis zu sechs Monate danach) zur Verfügung gestellt. Die Aufzeichnungen dürfen ausschliesslich für persönliche Lernzwecke im Rahmen des jeweiligen Lehrgangs genutzt werden.

Eine weitergehende Nutzung der Aufzeichnungen durch die Schule erfolgt ausschliesslich im Rahmen der anwendbaren Datenschutzbestimmungen oder gestützt auf eine separate ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen. Die Urheber- und Verwertungsrechte an den Aufzeichnungen stehen der Schule zu.

Den Studierenden ist es untersagt, Aufzeichnungen ganz oder teilweise herunterzuladen, zu vervielfältigen, ausserhalb der vorgesehenen Plattform zu speichern, Dritten zugänglich zu machen oder selbst Aufnahmen von Lehrveranstaltungen anzufertigen, sofern dies nicht vorgängig ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde. Die Schule ist berechtigt, den Zugang zu Aufzeichnungen jederzeit zu beschränken oder zu sperren, insbesondere bei Missbrauch oder Verletzung dieser Bestimmungen.

21. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der übrigen Vertragsbestandteile gemäss Ziff. 4 ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Anwendung von Art. 20 Abs. 2 OR zweiter Halbsatz wird ausgeschlossen. Der Vertrag bleibt im Übrigen auch dann verbindlich, wenn anzunehmen wäre, dass er ohne die betroffene Bestimmung nicht abgeschlossen worden wäre.

An die Stelle der betroffenen Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchsetzbare Regelung, die dem mit der betroffenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Ist eine Bestimmung lediglich ihrem Umfang nach unzulässig, insbesondere hinsichtlich Dauer, Frist, Höhe eines Betrags oder räumlicher Geltung, so gilt sie mit dem zulässigen Umfang als vereinbart.

Dasselbe gilt sinngemäss für Lücken in diesen AGB oder den übrigen Vertragsbestandteilen.

22. Gerichtsstand

Streitigkeiten zwischen Studierenden und der Schule werden, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte am jeweiligen Schulstandort oder, nach Wahl der klagenden Partei, in Zürich entschieden. Die Schule hat zusätzlich das Recht, Studierende an deren Wohnsitz einzuklagen.


Form Data

Aussendienstfachleute mit Zertifikat

CHF 2’850

Sahand Othman sahand.othman@mbsz.ch Online

CAS Angewandte KI im Business

CHF 9’900.–

Alessia Spiess alessia.spiess@mbsz.ch Zürich

CAS KI im Marketing

CHF 9’900.–

Alessia Spiess alessia.spiess@mbsz.ch Zürich

Dipl. Betriebswirtschafter:in HF, Professional Bachelor

CHF 15’180

Alessia Spiess alessia.spiess@mbsz.ch Online

Dipl. Betriebswirtschafter:in HF, Professional Bachelor (verkürzt)

CHF 11’580

Alessia Spiess alessia.spiess@mbsz.ch Online

Dipl. Marketing-/Verkaufsleiter:in NDS HF

CHF 13’590

Alessia Spiess alessia.spiess@mbsz.ch Online

Dipl. Marketingmanager:in HF, Professional Bachelor

CHF 15’180

Alessia Spiess alessia.spiess@mbsz.ch Online

Dipl. Marketingmanager:in HF, Professional Bachelor (verkürzt)

CHF 11’580

Alessia Spiess alessia.spiess@mbsz.ch Online

Dipl. Online-Marketingfachleute MBSZ/iab

CHF 4’530

Sahand Othman sahand.othman@mbsz.ch Online

Dipl. Online-Marketingmanager NDS HF (E-Commerce)

CHF 13’590

Alessia Spiess alessia.spiess@mbsz.ch Online

Dipl. Online-Marketingmanager:in NDS HF (Social Media)

CHF 13’590

Alessia Spiess alessia.spiess@mbsz.ch Online

E-Commerce Manager:in mit Zertifikat

CHF 4’530

Sahand Othman sahand.othman@mbsz.ch Online

Executive MBA (EMBA)

Total Studiengebühr netto: CHF 26’950.- inkl. Transferleistungen, Innovation Lab, Masterarbeit, Workshops und Besichtigungen (im Field Trip) inkl. Einschreibegebühr und inkl. Lehrmittelpauschale; exkl. Ratenzahlungszuschlag, exkl. Reisen, Hotelunterkunft, Verpflegung und persönliche Auslagen während des Field Trips und Living Case

Executive MBA (EMBA) Zürich

Google Ads Specialist MBSZ mit Google Zertifizierungen

CHF 4’500

Sahand Othman sahand.othman@mbsz.ch Online

Höheres Wirtschaftsdiplom HWD VSH

CHF 7’200

Sahand Othman sahand.othman@mbsz.ch Online

Intensivkurs Marketing- & Verkaufsassistent/-in mit Diplom

CHF 3’660

Sahand Othman sahand.othman@mbsz.ch Online

Marketing-/Verkaufsassistent:in Diplom

CHF 3’660

Sahand Othman sahand.othman@mbsz.ch Online

Marketingfachleute mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor

CHF 11’210

Alessia Spiess alessia.spiess@mbsz.ch Online

Marketingleiter:in eidg. Dipl., Professional Master

CHF 15’976

Alessia Spiess alessia.spiess@mbsz.ch Online

Praxiskurs ChatGPT

CHF 910

Sahand Othman sahand.othman@mbsz.ch Online

Praxiskurs in Content Marketing

CHF 830

Sahand Othman sahand.othman@mbsz.ch Online

Praxiskurs in Google-Ads

CHF 830

Sahand Othman sahand.othman@mbsz.ch Online

Praxiskurs in Social Media Marketing

CHF 830

Sahand Othman sahand.othman@mbsz.ch Online

Praxiskurs Künstliche Intelligenz

CHF 830

Sahand Othman sahand.othman@mbsz.ch Online

Prüfungsvorbereitung für Repetenten MFVF

CHF 4’390

Sahand Othman sahand.othman@mbsz.ch Online

Technische Kaufleute mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor

CHF 16’620

Alessia Spiess alessia.spiess@mbsz.ch Online

Technische Kaufleute mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor (verkürzt)

CHF 16’620

Alessia Spiess alessia.spiess@mbsz.ch Online

Verkaufsfachleute mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor

CHF 11’210

Alessia Spiess alessia.spiess@mbsz.ch Online

Verkaufsleiter:in eidg. Dipl., Professional Master

CHF 15’976

Alessia Spiess alessia.spiess@mbsz.ch Online

Vorkurs Marketing & Verkauf für Lehrgang eidg. dipl. Marketingleiter/-in & Verkaufsleiter/-in

CHF 4’300

Sahand Othman sahand.othman@mbsz.ch Online

Vorkurs Rechnungswesen – Dein sicherer Einstieg in die Welt der Buchhaltung

CHF 1’190

Sahand Othman sahand.othman@mbsz.ch Online