Professional Bachelor ab 1. Oktober 2026
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Was die BBG-Reform (Berufsbildungsgesetz) für deinen MBSZ-Abschluss bedeutet
Das Wichtigste in Kürze
- Was: Zwei neue Titelzusätze, «Professional Bachelor» und «Professional Master».
- Ab wann: 1. Oktober 2026. Der Bundesrat hat das Datum am 24. Juni 2026 fixiert.
- Für wen: HF-Diplom und eidg. Fachausweis tragen den Professional Bachelor, die eidg. höhere Fachprüfung (Diplom) den Professional Master.
- Rückwirkend: Der Zusatz gilt für alle Absolventinnen und Absolventen, unabhängig vom Abschlussjahr.
- Deine Aktion: Du kannst den Zusatz sofort führen, etwa im Lebenslauf, in der E-Mail-Signatur oder auf LinkedIn. Eine offizielle Bestätigung bestellst du bei Bedarf beim SBFI.
Die höhere Berufsbildung in der Schweiz bekommt einen neuen, international verständlichen Titel und das betrifft dich direkt. Egal, ob du gerade einen Lehrgang an der MBSZ besuchst, deinen Abschluss schon in der Tasche hast oder noch über den Einstieg nachdenkst: Mit der Inkraftsetzung der Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBG) ändert sich, wie dein Abschluss heisst und wie er wahrgenommen wird. Wir ordnen für dich ein, was sich ändert, was gleichbleibt und welche MBSZ-Lehrgänge konkret betroffen sind.
In diesem Artikel

Was am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt
Der Bundesrat hat das Datum fixiert: Die Änderung des Berufsbildungsgesetzes sowie die entsprechenden Anpassungen der Berufsbildungsverordnung werden auf den 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt. Eingeführt werden namentlich die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master».
Damit wird die höhere Berufsbildung innerhalb der Tertiärstufe klarer positioniert und ihre Bekanntheit erhöht. Die Titelzusätze unterstreichen die Einordnung der Abschlüsse auf der Tertiärstufe und stärken deren Sichtbarkeit, auch gegenüber Arbeitgebern und Partnern im Ausland.
Wichtig: Der Titelzusatz ergänzt deinen bisherigen, geschützten Titel. Er ersetzt ihn nicht und ändert auch nichts an Inhalt oder Prüfung deines Abschlusses. Er macht sichtbar, was dein Abschluss längst war: ein praxisnaher, anerkannter Abschluss auf der Tertiärstufe.
Wer welchen Zusatz bekommt
Die Reform vergibt zwei Zusätze, abhängig vom Abschlusstyp:
- Professional Bachelor: für Abschlüsse der höheren Fachschulen (HF) sowie für eidgenössische Berufsprüfungen (Fachausweise).
- Professional Master: für eidgenössische höhere Fachprüfungen (Diplome).
Geführt wird der Zusatz immer zusammen mit dem geschützten Titel, nie allein. In den Amtssprachen dürfen die Titelzusätze nur zusammen mit den geschützten Titeln der entsprechenden Abschlüsse verwendet werden. Korrekt ist also zum Beispiel «dipl. Betriebswirtschafter:in HF, Professional Bachelor».
Diese MBSZ-Lehrgänge sind betroffen
An der MBSZ profitieren Absolventinnen und Absolventen mehrerer Lehrgänge direkt von der Reform:
Professional Bachelor (HF-Diplome):
- Dipl. Betriebswirtschafter:in HF (Höhere Fachschule Wirtschaft HFW)
- Dipl. Marketingmanager:in HF (Höhere Fachschule Marketing HFM)
Professional Bachelor (eidg. Fachausweise / Berufsprüfungen):
- Marketingfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis
- Verkaufsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis
- Technische Kaufleute mit eidg. Fachausweis
Professional Master (eidg. Diplome / höhere Fachprüfungen):
Reine MBSZ-interne Zertifikate, Vorbereitungs- und Praxiskurse (z. B. OSDE, Social Media, Google Ads) sowie Zertifikats-Lehrgänge führen nicht zu einem geschützten eidgenössischen Titel und erhalten daher keinen Titelzusatz. Hast du Fragen zu deinem konkreten Abschluss? Wir klären das gerne mit dir persönlich.
Wie und wann du zum Titel kommst
Was für dich gilt, hängt davon ab, wo du stehst.
Du studierst aktuell bei uns oder startest demnächst: Wer den Lehrgang nach dem Inkrafttreten abschliesst, bekommt den Zusatz direkt. Bei künftigen Absolventinnen und Absolventen werden die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» auf dem entsprechenden Diplom erscheinen.
Du hast deinen Abschluss schon in der Tasche: Auch du profitierst, unabhängig vom Abschlussjahr. Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen alle Inhaberinnen und Inhaber eines Abschlusses der höheren Berufsbildung den Titelzusatz zusammen mit ihrem geschützten Titel führen, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Abschlusses. Das heisst: Du kannst den Zusatz sofort verwenden, etwa im Lebenslauf, in der E-Mail-Signatur oder auf LinkedIn.
Für frühere Abschlüsse werden allerdings keine neuen Fachausweise oder Diplome mit Titelzusatz ausgestellt. Wenn du eine offizielle Dokumentation deines Abschlusses brauchst, besteht die Möglichkeit, beim SBFI eine entsprechende Bestätigung über den Fachausweis oder das Diplom zu bestellen.
Was die Reform sonst noch bringt
Neben den Titelzusätzen umfasst das Massnahmenpaket die Verankerung der geschützten Bezeichnung «Höhere Fachschule», die Möglichkeit von Englisch als zusätzliche Prüfungssprache sowie eine Flexibilisierung der Nachdiplomstudiengänge an höheren Fachschulen. Insgesamt stärkt die Revision die höhere Berufsbildung als praxisnahen und attraktiven Bildungsweg auf Tertiärstufe und trägt dazu bei, den Bedarf der Wirtschaft, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, an qualifizierten Fach- und Führungskräften langfristig zu sichern.
Du hast früher bei uns abgeschlossen? Melde dich
Ganz gleich, ob du Fragen zur richtigen Schreibweise des Titels hast, zur Bestätigung beim SBFI oder zur Einordnung deines Abschlusses: Wir helfen dir gerne weiter. Melde dich einfach bei uns, wir unterstützen dich auf dem Weg zu deinem Professional Bachelor oder Professional Master.
Mit dieser Reform wird die höhere Berufsbildung das, was sie verdient: ein starker, gleichwertiger und praxisnaher Weg auf der Tertiärstufe. Wir freuen uns, unsere Studierenden und Ehemaligen genau dorthin zu begleiten.
Quellen: SBFI-Medienmitteilung «Massnahmen für die höhere Berufsbildung treten am 1. Oktober 2026 in Kraft» (24.06.2026) sowie «Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung».
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