Bundessubventionen für eidg. Abschlüsse

Der Bund will Fachkräfte fördern – und das lohnt sich für dein Portemonnaie. Hol dir bis zu 50 % der Kurskosten als direkten Cashback zurück.

• 50 % Rückerstattung: Der Bund übernimmt die Hälfte deiner Kurskosten (bis zur Obergrenze).
• Erfolgsunabhängig: Das Geld fliesst auch, wenn es an der Prüfung mal nicht reichen sollte.
• Direkt aufs Konto: Keine Verrechnung mit der Schule – die Auszahlung geht direkt an dich.

Zwei Personen stehen draussen vor einem modernen Gebäude und spricht

Kurzer Check: Bist du hier richtig?

Die Schweiz trennt strikt zwischen zwei Finanztöpfen. Bevor du weiterliest, klären wir deinen Abschluss, damit du keine falschen Erwartungen hast.

A) Du machst einen Eidg. Fachausweis oder ein Diplom (Berufsprüfung / HFP)
Perfekt. Du bist hier richtig. Für dich gilt die Bundesfinanzierung (SBFI). Lies weiter, um deinen Bonus zu sichern.

B) Du machst eine Höhere Fachschule (z. B. HF Wirtschaft)
Stopp! Hier gibt es kein Geld vom Bund zurück. Für HF-Studiengänge greift die Kantonsfinanzierung (HFSV). Diese Gelder fliessen direkt an die Schule und senken dein Schulgeld vorab.

Offiziell heisst es «Subjektfinanzierung». Praktisch bedeutet es: Du streckst das Geld vor, der Bund zahlt es dir nach der Prüfung zurück. So läuft der Deal:

Rechnung privat

Du meldest dich an. Wichtig: Die Rechnung der MBSZ lautet auf deinen privaten Namen.

2. Vorfinanzierung

Du bezahlst die Kurskosten an uns.

3. Prüfung

Du absolvierst den Vorbereitungskurs und trittst zur eidgenössischen Prüfung an.Good to know: Du musst die Prüfung absolvieren, das Resultat spielt für die Auszahlung keine Rolle.

4. Cashback

Nach Erhalt der Prüfungsverfügung reichst du die Belege online beim Bund ein. Kurz darauf hast du 50 % der anrechenbaren Kosten wieder auf dem Konto.

Szenario A (Standard): Eidg. Fachausweis

Kurskosten MBSZ: CHF 12’000.–

Bundesbeitrag: – CHF 6’000.– (Volle 50 %)

Deine Netto-Investition: CHF 6’000.–

(Der Bund zahlt maximal CHF 9’500.–)

Kollegin erklärt einer Persone eine Visualisierung am Tisch

Szenario B (High End): Höhere Fachprüfung

Kurskosten MBSZ: CHF 25’000.–

Bundesbeitrag: – CHF 10’500.– (Maximum erreicht)

Deine Netto-Investition: CHF 14’500.–

(Der Bund zahlt maximal CHF 10’500.–)

Zwei Personen diskutieren an einem Laptop im Büro

Insider-Warnung: Die Arbeitgeber-Falle

Das ist der teuerste Fehler, den du machen kannst. Viele Firmen wollen ihre Mitarbeiter unterstützen und zahlen die Rechnung direkt an die Schule. Tu das nicht.

Die Regel ist hart: Wenn dein Arbeitgeber die Rechnung direkt an die MBSZ bezahlt, hast du keinen Anspruch auf Bundesgelder. Der Bund zahlt nur an natürliche Personen, die die Rechnung selbst beglichen haben.

Der Money-Smart-Weg:

  1. Lass die Rechnung zwingend auf deinen privaten Namen ausstellen.
  2. Du bezahlst die Rechnung an die MBSZ.
  3. Dein Arbeitgeber überweist dir den Betrag als Spesen oder Bonus.

Resultat: Du giltst als Zahler und kassierst zusätzlich die Bundesgelder. Besprich diesen Ablauf vor der ersten Rechnung mit HR.

Checkliste für deinen Antrag

✅ Mein Wohnsitz ist in der Schweiz.

✅ Alle Rechnungen der MBSZ lauten auf meinen privaten Namen.

✅ Ich bewahre alle Zahlungsbelege sorgfältig auf.

✅ Ich trete zur eidgenössischen Prüfung an.

✅ Ich stelle den Antrag innert 2 Jahren nach der Prüfung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel Geld bekomme ich mit den Bundesbeiträgen genau zurück?

Du erhältst 50% deiner anrechenbaren Kurskosten zurück. Bei einer eidg. Berufsprüfung sind maximal CHF 9’500 möglich, bei einer höheren Fachprüfung maximal CHF 10’500.

Kriege ich die Bundesbeiträge auch, wenn ich an der Prüfung durchfalle?

Ja. Entscheidend ist, dass du zur eidg. Prüfung antrittst und sie absolvierst. Ob du bestehst oder nicht, spielt für die Auszahlung der Bundesbeiträge keine Rolle.

Darf mein Chef meine Weiterbildung direkt bezahlen, wenn ich Bundesbeiträge will?

Nein, die Rechnung sollte auf deinen Namen laufen und von dir bezahlt werden. Dein Arbeitgeber kann dir den Betrag erstatten, aber wenn die Firma direkt an die Schule zahlt, können diese Kosten in der Regel nicht mit Bundesbeiträgen zurückgefordert werden.

Wann wird das Geld aus den Bundesbeiträgen überwiesen?

Du stellst deinen Antrag nach der eidg. Prüfung. Sobald dein Gesuch geprüft und bewilligt ist, überweist dir der Bund die Bundesbeiträge direkt auf dein Konto.

Noch Fragen?
Alessia Spiess
Stv. Leiterin Beratung
 alessia.spiess@mbsz.ch
Sahand Othman
Studienberater
sahand.othman@mbsz.ch

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Wir sorgen für die Bildung, der Bund übernimmt die Hälfte der Kosten.